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   OVG Thüringen, 02.08.2001 - 3 KO 279/99   

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OVG Thüringen, 02.08.2001 - 3 KO 279/99 (https://dejure.org/2001,54388)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02.08.2001 - 3 KO 279/99 (https://dejure.org/2001,54388)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02. August 2001 - 3 KO 279/99 (https://dejure.org/2001,54388)
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Wird zitiert von ... (17)

  • VG Meiningen, 03.04.2007 - 2 K 20183/06

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrechts; Asyl; Vietnam; exilpolitisch; Internet;

    Aus dem Erfordernis der Antragstellung und der Frist nach § 51 Abs. 3 VwVfG ergibt sich auch, dass der Kläger die seiner Ansicht nach vorliegenden Voraussetzungen für einen Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens selbst vortragen muss, so dass auch nur die von ihm selbst geltend gemachten Gründe Berücksichtigung finden können (ThürOVG, Urteil vom 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt. v. 06.03.2002, Az.: 3 KO 428/99 m.w.N.).

    Bei jeder dieser Tätigkeiten handelt es sich um einen eigenen Wiederaufnahmegrund, da auch jede einzelne dieser Tätigkeiten zu der befürchteten Verfolgung führen kann (ThürOVG, Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt. v. 06.03.2002, Az.: 3 KO 428/99; VG Meiningen, B. v. 05.03.1997, 5 E 20048/97.Me; vgl. auch BVerwG, B. v. 11.12.1989, NVwZ 1990, 359).

    Die Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung auf Grund der geltend gemachten Wiederaufnahmegründe genügt (ThürOVG, Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt. v. 06.03.2002, Az.: 3 KO 428/99).

    Auch eine solche Bestrafung wird aber von der bilateral garantierten Straffreiheit umfasst (ebenso OVG Münster, Beschluss v. 26.01.1999, Az.: 1 A 76/99.A; ThürOVG, Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; Thür OVG, Urt. v. 06.03.2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

    Bei all diesen Vorschriften handelt es sich um politische Strafvorschriften (ThürOVG, Urt. v. 22.10.1996, Az.: 3 KO 143/94 ebenfalls zu den entsprechenden Vorschriften des früheren VStGB; Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; Urt. v. 06.03.2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

    Insgesamt kommt das Gericht zu der Auffassung, dass in Vietnam weiterhin politische Verfolgung stattfindet und die genannten Strafvorschriften grundsätzlich in asylerheblicher Weise Anwendung finden (ThürOVG, Urt. v. 22.10.1996, Az.: 3 KO 143/94; Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt. v. 06.03.2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

    Mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit kommt eine solche Bestrafung allerdings nur dann in Betracht, wenn sich der vietnamesische Staatsangehörige während seinen Aufenthalts öffentlich und nachhaltig und in besonders exponierter Weise politisch-oppositionell gegen das in Vietnam herrschende Regime betätigt bzw. geäußert hat (ThürOVG, Urt. v. 22.10.1996, Az.: 3 KO 143/94) und er damit besonders hervorgetreten ist (ThürOVG, Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt. v. 06.03.2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

    Damit besteht dann die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung nicht, wenn nur eine einfache exilpolitische Betätigung in Form von Mitgliedschaft in Organisationen und Beteiligung an Demonstrationen festzustellen ist (ThürOVG, Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt. v. 06.03.2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

  • VG Meiningen, 20.09.2005 - 2 K 20124/04

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Abschiebungsverbot;

    Aus dem Erfordernis der Antragstellung und der Frist nach § 51 Abs. 3 VwVfG ergibt sich auch, dass der Kläger die seiner Ansicht nach vorliegenden Voraussetzungen für einen Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens selbst vortragen muss, so dass auch nur die von ihm selbst geltend gemachten Gründe Berücksichtigung finden können (Thür. OVG, Urteil vom 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; Thür. OVG Urt. v. 6.3. 2002, Az: 3 KO 428/99 m.w.N.).

    Bei jeder dieser Tätigkeiten handelt es sich um einen eigenen Wiederaufnahmegrund, da auch jede einzelne dieser Tätigkeiten zu der befürchteten Verfolgung führen kann (Thür. OVG, Urt. v. 2.8. 2001, Az. : 3 KO 279/99; Thür. OVG Urt. v. 6.3. 2002, Az: 3 KO 428/99; VG Meiningen, B.v. 05.03.1997, 5 E 20048/97.Me; vgl. auch BVerwG, B.v.11.12.1989, NVwZ 1990, 359).

    Die Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung auf Grund der geltend gemachten Wiederaufnahmegründe genügt (Thür. OVG, Urt. v. 2.8. 2001, Az. : 3 KO 279/99; ThürOVG Urt. v. 6.3. 2002, Az: 3 KO 428/99).

    Auch eine solche Bestrafung wird aber von der bilateral garantierten Straffreiheit umfasst (ebenso OVG Münster, Beschluss v. 26.1. 1999, Az.: 1 A 76/99.A; Thür. OVG, Urt. v. 2.8. 2001, Az. : 3 KO 279/99; Thür. OVG, Urt. v. 6.3. 2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

    Bei all diesen Vorschriften handelt es sich um politische Strafvorschriften (Thür. OVG, Urt. v. 22.10.1996, Az.: 3 KO 143/94 ebenfalls zu den entsprechenden Vorschriften des früheren VStGB; Urt. v. 2.8. 2001, Az. : 3 KO 279/99; Urt. v. 6.3. 2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

    Insgesamt kommt das Gericht zu der Auffassung, dass in Vietnam weiterhin politische Verfolgung stattfindet und die genannten Strafvorschriften grundsätzlich in asylerheblicher Weise Anwendung finden (Thür. OVG, Urt. v. 22.10.1996, Az.: 3 KO 143/94; Urt. v. 2.8. 2001, Az. : 3 KO 279/99; Thür. OVG Urt. v. 6.3. 2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

    OVG Urt. v. 22.10.1996, Az.: 3 KO 143/94) und sie damit besonders hervorgetreten sind (Thür. OVG, Urt. v. 2.8. 2001, Az. : 3 KO 279/99; Thür. OVG Urt. v. 6.3. 2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

    Damit besteht dann die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung nicht, wenn nur eine einfache exilpolitische Betätigung in Form von Mitgliedschaft in Organisationen und Beteiligung an Demonstrationen festzustellen ist (Thür. OVG, Urt. v. 2.8. 2001, Az. : 3 KO 279/99; Thür. OVG Urt. v. 6.3. 2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

  • VG Meiningen, 16.04.2007 - 2 K 20191/06

    Vietnam, Folgeantrag, Änderung der Sachlage, Änderung der Sach- und Rechtslage,

    Aus dem Erfordernis der Antragstellung und der Frist nach § 51 Abs. 3 VwVfG ergibt sich auch, dass der Kläger die seiner Ansicht nach vorliegenden Voraussetzungen für einen Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens selbst vortragen muss, so dass auch nur die von ihm selbst geltend gemachten Gründe Berücksichtigung finden können (ThürOVG, Urteil vom 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt. v. 06.03.2002, Az.: 3 KO 428/99 m.w.N.).

    Bei jeder dieser Tätigkeiten handelt essich um einen eigenen Wiederaufnahmegrund, da auch jede einzelne dieser Tätigkeiten zu der befürchteten Verfolgung fuhren kann (ThürOVG, Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt v. 06.03.2002, Az.: 3 KO 428/99; VG Meiningen, B. v. 05.03.1997, 5 E 20048/97.Me; vgl. auch BVerwG, B. v. 11.12.1989, NVwZ 1990, 359).

    Die Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung auf Grund der geltend gemachten Wiederaufnahmegründe genügt (ThürOVG, Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt. v. 06.03.2002, Az.: 3 KO 428/99).

    Auch eine solche Bestrafung wird aber von der bilateral garantierten Straffreiheit umfasst (ebenso OVG Münster, Beschluss v. 26.01.1999, Az.: 1 A 76/99.A; ThürOVG, Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; Thür OVG, Urt. v. 06.03.2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

    VStGB; Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; Urt. v. 06.03.2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

    Insgesamt kommt das Gericht zu der Auffassung, dass in Vietnam weiterhin politische Verfolgung stattfindet und die genannten Strafvorschriften grundsätzlich in asylerheblicher Weise Anwendung finden (ThürOVG, Urt. v. 22.10.1996, Az.: 3 KO 143/94; Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt. v. 06.03.2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

    Mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit kommt eine solche Bestrafung allerdings nur dann in Betracht, wenn sich der vietnamesische Staatsangehörige während seinen Aufenthalts öffentlich und nachhaltig und in besonders exponierter Weise politisch-oppositionell gegen das in Vietnam herrschende Regime betätigt bzw. geäußert hat (ThürOVG, Urt. v. 22.10.1996, Az.: 3 KO 143/94) und sie damit besonders hervorgetreten sind (ThürOVG, Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt. v. 06.03.2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 13, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

    Damit besteht dann die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung nicht, wenn nur eine einfache exilpolitische Betätigung in Form von Mitgliedschaft in Organisationen und Beteiligung an Demonstrationen festzustellen ist (ThürOVG, Urt v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt. v. 06.03.2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

  • VG Meiningen, 02.02.2010 - 2 K 20113/08

    Zur Frage politischer Verfolgung in Vietnam - Zur Anerkennung exilpolitischer

    Aus dem Erfordernis der Antragstellung und der Frist nach § 51 Abs. 3 VwVfG ergibt sich auch, dass der Kläger die seiner Ansicht nach vorliegenden Voraussetzungen für einen Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens selbst vortragen muss, so dass auch nur die von ihm selbst geltend gemachten Gründe Berücksichtigung finden können (ThürOVG, Urteil vom 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt. v. 06.03.2002, Az.: 3 KO 428/99 m.w.N.).

    Bei jeder dieser Tätigkeiten handelt es sich um einen eigenen Wiederaufnahmegrund, da auch jede einzelne dieser Tätigkeiten zu der befürchteten Verfolgung führen kann (ThürOVG, Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt. v. 06.03.2002, Az.: 3 KO 428/99; VG Meiningen, B. v. 05.03.1997, 5 E 20048/97.Me; vgl. auch BVerwG, B. v. 11.12.1989, NVwZ 1990, 359).

    Die Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung auf Grund der geltend gemachten Wiederaufnahmegründe genügt (ThürOVG, Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt. v. 06.03.2002, Az.: 3 KO 428/99).

    Bei all diesen Vorschriften handelt es sich um politische Strafvorschriften (ThürOVG, Urt. v. 22.10.1996, Az.: 3 KO 143/94 ebenfalls zu den entsprechenden Vorschriften des früheren VStGB; Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; Urt. v. 06.03.2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

    Insgesamt kommt das Gericht zu der Auffassung, dass in Vietnam weiterhin politische Verfolgung stattfindet und die genannten Strafvorschriften grundsätzlich in asylerheblicher Weise Anwendung finden (ThürOVG, Urt. v. 22.10.1996, Az.: 3 KO 143/94; Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt. v. 06.03.2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

    Mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit kommt eine solche Bestrafung allerdings nur dann in Betracht, wenn sich der vietnamesische Staatsangehörige während seinen Aufenthalts öffentlich und nachhaltig und in besonders exponierter Weise politisch-oppositionell gegen das in Vietnam herrschende Regime betätigt bzw. geäußert hat (ThürOVG, Urt. v. 22.10.1996, Az.: 3 KO 143/94) und damit besonders hervorgetreten ist (ThürOVG, Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt. v. 06.03.2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

    Damit besteht dann die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung nicht, wenn nur eine einfache exilpolitische Betätigung in Form von Mitgliedschaften in Organisationen und Beteiligung an Demonstrationen festzustellen ist (ThürOVG, Urt. v. 02.08.2001, Az.: 3 KO 279/99; ThürOVG, Urt. v. 06.03.2002, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 19 = EzAR 212 Nr. 13).

  • OVG Thüringen, 06.03.2002 - 3 KO 428/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Abschiebungsandrohung;

    Er schließt damit an die eigene Spruchpraxis an (vgl. Senatsurteile vom 22. Oktober 1996 - 3 KO 143/94 -, 16. Juni 1999 - 3 KO 230/94 - und vom 2. August 2001 - 3 KO 279/99 -) und bestätigt die Einschätzung des Verwaltungsgerichts des fehlenden Verfolgungsrisikos bei nicht hervorgehobener exilpolitischer Betätigung.
  • VG Lüneburg, 08.02.2006 - 1 A 75/03

    Asylbegehren und Flüchtlingsanerkennung eines vietnamesischen Staatsangehörigen.

    Mindestens 14 Personen wurden wegen "Landstreicherei" zwischen vier und fünfzehn Tagen eingesperrt."- so menschenrechte Nr. 2 / 2005, S. 22 - 4.2.11 Soweit die Beklagte daran festhält, dass erst ab einer erhöhten Tätigkeitsschwelle mit einer Bedrohung iSv § 60 Abs. 1 AufenthG bei einer Rückkehr nach Vietnam zu rechnen sei, entspricht das zum einen nicht mehr den neueren Verhältnissen und steht das zum andern im Widerspruch zu Art. 10 Abs. 1 e) der Richtlinie 2004/83/EG, derzufolge es "unerheblich" sein soll, "ob der Antragsteller aufgrund dieser Meinung, Grundhaltung oder Überzeugung tätig geworden ist." Darauf, ob eine Einreiseverweigerung wahrscheinlicher als eine Verfolgung in Vietnam sei (OVG Weimar, Urt. v. 2.8.2001 - 3 KO 279/99 -), kommt es nicht an.
  • VG Lüneburg, 24.03.2006 - 1 A 348/03

    Zur Flüchtlingsanerkennung gem. § 60 Abs. 1 AufenthG im Folgeverfahren.

    Darauf, ob eine Einreiseverweigerung wahrscheinlicher als eine Verfolgung in Vietnam sei (OVG Weimar, Urt. v. 2.8.2001 - 3 KO 279/99 -), kommt es nicht an.
  • VG Lüneburg, 01.12.2005 - 1 A 310/03

    Abschiebungsschutz für einen evangelischen Christen des Hmong-Volkes (Vietnam)

    Soweit in diesem Zusammenhang darauf verwiesen wird, eine Einreiseverweigerung sei wahrscheinlicher als eine Verfolgung in Vietnam (OVG Weimar, Urt. v. 2.8.2001 - 3 KO 279/99 -), ist zu betonen, dass auch eine Verweigerung der Einreise als politische Verfolgung zu werten wäre.
  • VG Lüneburg, 24.03.2006 - 1 A 347/03

    Vietnam, Folgeantrag, Anhörung, Verfahrensmangel, Anerkennungsrichtlinie,

    Darauf, ob eine Einreiseverweigerung wahrscheinlicher als eine Verfolgung in Vietnam sei (OVG Weimar, Urt. v. 2.8.2001 - 3 KO 279/99 -), kommt es nicht an.
  • OVG Thüringen, 27.04.1999 - 3 ZKO 631/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Zu den Voraussetzungen der Divergenzrüge in

    Das Verfahren wird als Berufungsverfahren unter dem Geschäftszeichen 3 KO 279/99 fortgeführt.
  • VG Meiningen, 04.02.2003 - 2 K 19/00

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Vermögensrecht; Wiederaufgreifen

  • VG Meiningen, 22.11.2012 - 1 K 20152/10

    Asylfolgeantrag, Gruppenverfolgung, Armenier, Aserbaidschan, interne

  • VG Augsburg, 28.03.2012 - Au 2 K 11.30224

    Asylrecht Vietnam; Asylfolgeverfahren; Rückkehrgefährdung wegen

  • VG Meiningen, 18.10.2011 - 2 K 20103/11
  • VG Meiningen, 21.05.2012 - 2 K 20011/09
  • VG Meiningen, 23.04.2012 - 2 K 20041/10
  • VG Meiningen, 14.11.2006 - 2 K 20484/03

    Bangladesch, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

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